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kinderrechte

Kinderrechte

Dies soll eine Sammlung von Rechtsnormen werden, die vorrangig Kinder betreffen.

Bürgerliches Gesetzbuch

§1627 - Ausübung der elterlichen Sorge

Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.

§1631 - Inhalt und Grenzen der Personensorge

  1. Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
  2. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
  3. Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.
kinderrechte.txt · Zuletzt geändert: 2019/03/05 16:01 von 127.0.0.1