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BVerfGE 74, 244 - Religionsunterricht

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Redaktioneller Leitsatz

Die Religionsgemeinschaft, die für den Unterricht verantwortlich ist, kann bestimmen, ob Schüler einer anderen Glaubensgemeinschaft am Religionsunterricht teilnehmen dürfen.

Inhalt

Nach Auffassung des BVerfG ist Religionsunterricht konfessioneller Unterricht, in dem schwerpunktmäßig die Lehren der jeweiligen Konfession als Wahrheit zu vermitteln sind.