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jura:bverfge_19_206_-_badische_kirchenbausteuer

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 +======  BVerfGE 19, 206 - Badische Kirchenbausteuer ======
 +  * [[http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv019206.html|Volltext]]
  
 +===== Auf einen Blick =====
 +  * Auch bekannt als "Ethik-Urteil"
 +  * Definition der "Pflicht zur religiösen und konfessionellen Neutralität"
 +  * "Staat als Heimstatt aller Staatsbürger ohne Ansehen der Person weltanschaulich-religiöse Neutralität"
 +
 +===== Relevante Auszüge =====
 +
 +<blockquote>Das Grundgesetz legt durch Art. 4 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3, Art. 33 Abs. 3 GG sowie durch Art. 136 Abs. 1 und 4 und Art. 137 Abs. 1 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG dem **Staat als Heimstatt aller Staatsbürger ohne Ansehen der Person weltanschaulich-religiöse Neutralität** auf. Es verwehrt die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen und **untersagt auch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse** (vgl. auch BVerfGE 12, 1; 18, 385; BVerfG NJW 1965, 1427 f.). Aus dieser __**Pflicht zur religiösen und konfessionellen Neutralität**__ folgt, daß der Staat einer Religionsgesellschaft keine Hoheitsbefugnisse gegenüber Personen verleihen darf, die ihr nicht angehören.<cite>BVerGE 19, 206 (216)</cite> </blockquote>