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Schule und Religion

Auf dieser Seite tragen wir zur Zeit Informationen aus verschiedenen Quellen zusammen, zur rechtlichen Lage, Alternativen zum Religionsunterricht und so weiter….

Aus der grundgesetzlichen Verpflichtung zur Trennung von Staat und Kirche1) haben Kirchen grundsätzlich nichts in der Schule zu suchen. In der Realität ist dem nicht so - neben dem maßlosen Eingriff in Form des von ihnen geregelten Religionsunterrichtes (Lehrpläne, Lehrbücher und Lehrbefähigung bestimmt allein die Kirche, sie dürfen Lehrer verbeamten und bei ungebührlichem Verhalten (z.B. Wiederheirat) auch entlassen), mischen sich die Kirchen massiv und ganz offen in Schulangelegenheiten ein. Gezahlt wird dies aus den Steuern - aller Bürger, auch des Drittels der Deutschen, die konfessionsfrei sind.

Eine derartige Einmischung der Kirchen gibt es nur in wenigen demokratischen Ländern - von Kirchen durchgeführten Pflichtunterricht in Religion gibt es nur in wenigen - zumeist erzkatholischen - Ländern.

Teilnahme an religiösem Unterricht, Riten und Kulthandlungen

Grundsätzlich gilt für religiösen Unterricht, Riten und Kulthandlungen:

In den Bundesländern, in denen Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach ist2), besteht für bekenntnisangehörige schulpflichtige Schüler gemäß Art. 7 Abs. 3 GG grundsätzlich auch eine Teilnahmepflicht am Religionsunterricht, ohne dass eine Anmeldung erforderlich wäre.

Nach Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 Absatz 4 WRV darf aber niemand zur Teilnahme an religiösen Übungen gezwungen werden.

Die Teilnahme am Religionsunterricht kann nur aus Gewissensgründen abgelehnt werden, eine Überprüfung dieser Gewissensgründe durch die Schule ist nicht zulässig.

Konfessionelle Schulen dürfen alle Schüler zur Teilnahme am Religionsunterricht verpflichten. Lehnt ein Schüler das ab, hat die Schule das Recht ihn nicht zu beschulen. Religionsunterricht in Deutschland

  • Hierauf MUSS die Schule die Eltern und Schüler informieren! Anderenfalls verstoßen sie gegen ihre staatliche Verpflichtung zur weltanschaulichen Neutralität.
  • Ggfs. wird Ersatzunterricht (in weiterführenden Schulen) angeboten, in Grundschulen besteht lediglich eine Aufsichtspflicht seitens der Schule für das Kind, eine Teilnahmeverpflichtung am Religionsunterricht besteht nicht!
  • Auch fächerübergreifend kann das Kind die Teilnahme an z.B. kultischen Handlungen vorbereitenden Tätigkeiten verweigern (Kirchenlieder im Musikunterricht singen).
  • Details zur Abmeldung: Abmeldung vom Religionsunterricht

Regelungen in Bayern

Religionsunterricht

Religiös ausgerichtete Schulbuchverlage

Diese Verlage haben Ethikbücher im Programm, deren weltanschaulich-religiöse Neutralität in Frage gestellt werden muss.3) Als Autoren werden hier gerne Religionslehrer verdingt. Bücher nachfolgender Verlage sind auffällig geworden und verdienen besondere Aufmerksamkeit:

  • Auer
  • Bayrischer Schulbuchverlag (bsv)
  • Kösel
  • PB
  • Schöningh

Quellen zur weiteren Recherche

1)
im Detail zu finden unter Neutralitätsgebot
2)
Allen außer Bremen, Berlin und Brandenburg
3)
Quelle: Konfessionslos in der Schule, S. 44
schule_und_religion.txt · Zuletzt geändert: 2019/03/05 16:01 von 127.0.0.1